Wie kamen dann meine Bücher in den Amazon-Verkauf?
Tja, da bin ich sozusagen in die Knie gezwungen worden. Amazon ruft die Daten der Bücher aus dem VLB (Verzeichnis lieferbarer Bücher) ab und stellt sie dann
(ungefragt und ohne mein Zutun) zum Verkauf ein. Gleichzeitig ist dies dann mit dem Hinweis verknüpft, dass das Buch nicht lieferbar ist. Das erweckt bei den Kunden natürlich den Eindruck, dass
sie das Buch gar nicht bekommen können.
An dieser Stelle werde ich in unregelmäßigen Abständen Informationen über den Konzern Amazon veröffentlichen.
Warum tue ich das?
Als ich mich entschloss, meine Bücher bei meinem Verlag zu kündigen und den Verkauf und alles drum herum selbst in die Hand zu nehmen, dachte ich selbstverständlich auch daran, meine Bücher zukünftig bei Amazon zu verkaufen. Ich hatte große Bauchschmerzen damit, denn Amazon bezahlt und behandelt seine Mitarbeiter nicht gerade vorbildlich, wie man überall lesen kann... .
Aber ich hatte so viel Positives gehört:
Gäbe es Amazon nicht, würden meine Bücher heute noch in der Schublade liegen, schrieben viele Autoren.
Oft wurde von Autoren gepostet, wie einfach das alles mit Amazon sei und dass sie gutes Geld damit verdienen würden.
Außerdem sagte mir jeder, und das ist immer noch so, dass es ohne Amazon nicht funktionieren kann, dass man keine Bücher an den Mann, die Frau bringt, wenn man nicht bei Amazon anbietet. Also begann ich schnell mit der Anmeldung. Nun ist Amazon kein deutsches Unternehmen und die Verträge sind in englischer Sprache verfasst, aber Amazon wäre nicht Amazon, wenn es keine Übersetzung ins Deutsche geben würde. Eben alles ganz easy bei Amazon. Aber halt! Was lese ich da? Der übersetzte Vertrag ist bei Rechtstreitigkeiten nicht maßgeblich, sondern die englische Fassung. Ich weiß ja nicht, wie es Ihnen geht, aber schon eine Vertragsfassung in deutscher Sprache kann einen manchmal hilflos machen, und trotz ganz guter Englischkenntnisse traue ich mich auf keinen Fall, einen Vertrag in englischer Sprache bis ins Detail zu verstehen.
Außerdem tauchte bei mir sofort die Frage auf, wieso der Vertrag in deutscher Sprache eigentlich nicht rechtswirksam ist. Man müsste also einen Anwalt zu Rate ziehen, um ganz sicher zu gehen...
Als nächstes musste eine Entscheidung darüber getroffen werden, welche Form des Verkaufens ich wählen sollte:
Als Verlag, als Kleinunternehmen mit Handelsregisternummer, als Unternehmen Privatperson, was immer das sein soll, als Privatperson, und und und... .
Was behält Amazon von jedem Verkauf ein und soll ich die Variante mit monatlichem Beitrag nehmen?
Trotz Vorbehalten meldete ich mich an.
Auf meiner eigenen Homepage sind meine Bücher versandkostenfrei zu bestellen und selbstverständlich wollte ich das auch Amazon so halten, aber Amazon wäre nicht Amazon, hätte es da nicht so seine ganz eigenen Spielregeln. Bei der von mit gewählten Variante jedenfalls war ein kostenloser Versand nicht möglich.
Jeder kann sich an zwei Fingern abzählen, welche Chance Bücher bei Amazon haben, die nicht versandkostenfrei geliefert werden... .
... und natürlich bestimmt Amazon die Höhe der Versandkosten.
An dieser Stelle sagte ich endlich STOP!
Wir haben alle einen Vorteil davon, ob Käufer oder Autoren, direkt bei den Autoren zu kaufen.
Bei der Direktvermarktung spart der Kunde, die Kundin all die Zwischenhändler (bis zu 50% pro Buch!!!) und somit bares Geld und der Autor, die Autorin erhält als diejenige, die ein Buch ersonnen, geschrieben und produziert hat, das Geld, was sie verdient hat.
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Amazon? Ohne mich!
Dieser FAZ-Artikel erklärt vieles:
Jetzt ist klar: Amazon will weltweit die Verlage knebeln und am Ende überflüssig machen. Deren Widerstand ist zögerlich. Die Verlage schweigen. Dabei haben sie alles zu verlieren.
02.07.2014, von Andreas PlatthausDeshalb ist es auch so schwierig, in der Branche breiten Widerstand gegen die aktuellen Vertragsforderungen, die Amazon gegenüber einzelnen Verlagen erhebt, zu organisieren oder auch nur zu artikulieren. Hinter vorgehaltener Hand sprechen viele Verlagsleiter von Amazon wie von einer Seuche, die es zu bekämpfen gilt, doch öffentlich wollen sie nicht zitiert sein, denn alle fürchten Sanktionen durch ihren größten Kunden. Dass ein mächtiges Haus wie Bastei-Lübbe nun im Vorgriff auf erwartete Amazon-Forderungen mitgeteilt hat: „Mit uns nicht“, ist bislang noch ein Einzelfall.
Sympathiebekundungen dagegen erfordern wenig Mut. Vor kurzem äußerte sich Martin Shepard, der Gründer und Verleger des amerikanischen Verlags Permanent Press, in einem Blogeintrag, der dann von der Londoner Tageszeitung „The Times“ nachgedruckt wurde, begeistert über Amazon: Nur dessen Existenz sorge noch dafür, dass der englischsprachige Buchmarkt existiere, denn die normalen Buchhandlungen hielten kaum noch Titel vorrätig, und die großen Handelsketten handelten ruinöse Rabatte aus. Das war allerdings noch vor den Recherchen des englischen Fachorgans „The Bookseller“, deren Ergebnisse jetzt bekanntgeworden sind.
Niemand aus der britischen Verlagsbranche traute sich, dem „Bookseller“ mit seinem Namen als Quelle zu dienen, aber gegen das Versprechen auf Anonymität erfuhr das Wochenmagazin von laufenden Vertragsverhandlungen mit Amazon, die das traditionelle Verlagsmodell auf den Kopf stellen wollen. Kern der Forderungen des Internetkonzerns ist dabei eine Vereinbarung, die es ihm gestatten würde, Bücher, die Amazon anbietet, die aber beim Verlag gerade nicht vorrätig sind, in eigener Regie nachzudrucken und auszuliefern. Selbst wenn dafür Geld an den ursprünglichen Rechteinhaber fließen soll, ist das eine Enteignung, weil es keine verlegerische Entscheidung mehr über den Umgang mit Büchern des eigenen Programms geben würde. Von Amazon wird das als Befreiung der Autoren aus der Knechtschaft der Verlage verkauft.
Doch auch die Autoren werden kein Wort bei dieser Möglichkeit zum Nachdruck ihrer Bücher mitreden dürfen, denn die Verhandlungen darüber finden ja nur zwischen Amazon und dem Verlag statt. Es sei denn, sie gingen direkt mit ihren Werken zum Verleger Amazon, den es ja auch gibt. Und das ist der Hintergrund aller Vertragsoffensiven, die das Netzunternehmen derzeit unternimmt: Amazon will die Verlage überflüssig machen. Wie könnte das besser gelingen, als ihnen die Legitimation gegenüber den Autoren streitig zu machen?
Bei den E-Books ist das bereits vorgeführt worden. Hier ist Amazon nicht nur größter Anbieter in allen westlichen Staaten, sondern auch größter Verleger. Autoren lockt man mit höheren Tantiemen, Konkurrenzverlage, die ihre E-Books über Amazon anbieten wollen, setzt man unter Rabattdruck. So geschieht es seit mehreren Monaten in den Vereinigten Staaten gegenüber der Hachette-Gruppe und seit Mai in Deutschland gegenüber den Verlagen des schwedischen Bonnier-Konzerns, zu denen mit Piper, Carlsen, Ullstein und dem Berlin Verlag gleich mehrere renommierte Häuser gehören.
Druck heißt in diesem Fall offene Erpressung, weil Amazon normale Bücher aus den Verlagen, von denen man höhere E-Book-Rabatte fordert, in geringerem Maße als üblich ordert und dadurch die Lieferzeiten für Amazon-Kunden künstlich verlängert. Was wie eine Behinderung des eigenen Verkaufs aussieht, ist eine Maßnahme, die Amazons Marktmacht unterstreicht. Durch die längeren Lieferfristen mögen zwar Kunden abgeschreckt werden, vor allem aber verunsichert die scheinbare Unverfügbarkeit jene Buchautoren, die täglich zur Erfolgskontrolle ihre Amazon-Verkaufsränge überprüfen (und das sind mittlerweile fast alle Autoren). Sie vermuten dann Missmanagement beim Verlag, und nur wegen dieses erwartbaren Effekts ist der - immer noch laufende - Erpressungsversuch durch Amazon in Deutschland überhaupt bekannt geworden, denn die Bonnier-Verlage sahen sich gezwungen, ihre Autoren über die Hintergründe zu informieren. Gern hätte man das Schweigen beibehalten, das auch Hachette in den Vereinigten Staaten wahrt.
Neben Angst um Umsatz gibt es dafür auch einen juristischen Grund. Im vergangenen Jahr ist ein amerikanisches Urteil gegen den Apple-Konzern und fünf große Verlagsgruppen, darunter auch Hachette, ergangen - wegen ungesetzlicher Preisabsprachen bei E-Books. Apple hatte 2010 seine zeitweilige Monopolstellung als Anbieter der neuen Tabloidtechnologie genutzt, um mit den Großverlagen besonders niedrige Preise zu vereinbaren und damit die führende Stellung Amazons auf dem E-Book-Markt zu brechen. Das widersprach der amerikanischen Antitrust-Gesetzgebung. Seitdem stehen die Verurteilten unter besonderer Beobachtung durch die dortigen Justizbehörden, was es Hachette verwehrt, sich im Verbund mit noch nicht betroffenen Verlagen gegen Amazons Vorgehen zu wehren: Man fürchtet, abermals kartellrechtlich belangt zu werden.
Dass Amazon nun in Großbritannien bei seinen Vertragsforderungen neben dem eigenen Nachdruckrecht bei Bedarf vor allem eine allgemeine Mindestpreisgarantie für E-Books vereinbaren will, die sich an dem orientiert, was man selbst dafür verlangt, ist ein Treppenwitz der Buchhandelsgeschichte. Wofür der Konkurrent Apple in Amerika belangt wurde, das versucht Amazon nun seinerseits in Großbritannien durchzusetzen.
Der Netzkonzern betreibt damit selbst etwas, was er sonst gern als Behinderung des Handels anprangert: Buchpreisbindung. Tatsächlich fährt Amazon auch damit gut, wie sein Erfolg in Frankreich zeigt. Da dort maximal fünf Prozent Verkaufsrabatt auf den vom Verlag festgelegten Preis eines Buchs möglich sind, hatte Amazon, das dort, wie in allen großen Buchhandelsländern, keine Portokosten erhoben hat, einen Marktvorteil, weil die Lieferungen frei Haus kamen. Dem hat nun der französische Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben, indem er vorschreibt, dass Kosten für den Versand auf die Kunden umgewälzt werden müssen. Allerdings nicht in voller Höhe, so dass es Amazon überlassen bleibt, welche Kleinstbeträge nun fällig werden.
In einem Land wie Frankreich, wo die schnelle Auslieferung von Büchern durch die großen Entfernungen und ein schlecht organisiertes Bestellsystem des Handels verhindert wird, hat Amazon besondere Vorteile. Außer der Medienhandelskette Fnac hat es kein anderer dortiger Konkurrent geschafft, ein ähnlich gut funktionierendes Liefersystem bei Netzbestellungen zu etablieren.
In England und vor allem den Vereinigten Staaten verhält es sich angesichts der geringen Dichte von Buchhandlungen ähnlich, und angesichts fehlender Preisbindung kann Amazon dort Dumping nach Gutdünken betreiben. Nur Deutschland bietet mit seinem immer noch starken Sortimentsbuchhandel, einem vielfältigen Postsystem und der Preisbindung alle Mittel für Widerstand gegen den Übernahmeversuch des gesamten Buchhandels durch Amazon. Doch auch hier dominieren Angst und Schweigen.
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Hörbuchverlage erwägen Kartellbeschwerde gegen Amazon
Wie der Spiegel berichtet, hat Amazon-Tochter Audible mehreren Hörbuchhändlern die Verträge gekündigt. Stattdessen sollen die Verlage neuen Verträgen zustimmen, die ein Flatratemodell
beeinhalten, das für die Verlage unvorteilhaft ist. Der Digitalvertrieb Bookwire, der mehrere kleine Verlage vertritt, hat gar keinen Vertrag angeboten bekommen und musste seinen Verlagspartnern
mitteilen, dass Audible sie ausgelistet hat.
Audible hat derzeit einen Marktanteil von 90% auf dem Markt für Hörbuch-Downloads. Die Verlage werfen Amazon vor, diese Marktmacht auszunutzen.
> http://www.autorenwelt.de/aktuelles/branchennews/meldung-15052015-amazon-gegen-die-hörbuchverlage